Bitte bedenken Sie, dass gerade ältere Immobilien eventuell einen Instandhaltungsstau aufweisen. Den nötigen finanziellen Aufwand sollten Sie auf jeden Fall in Ihre Finanzierungsplanung berücksichtigen.  Grundsätzlich prüfen wir alle ernsthaften Kaufinteressenten vor dem Kauf einer Immobilie nach den Vorschriften des GwG (Geldwäschegesetz). Dafür sind wir Partner von Kerberos Compliance. https://www.kerberos-compliance.com

Warum muss ich meine Bonität nachweisen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie uns vor einer Besichtigung einer Verkaufsimmobilie Ihre Bonität nachweisen müssen.

  1. Viele Kaufinteressenten von Immobilien (auch von NGO Nachlass-Immobilien bzw. Erbschaftsimmobilien) wissen nicht, wie hoch der Betrag ist, den ihr Kreditinstitut zur Verfügung stellen kann. Von daher ist es wichtig, dass sich Kaufinteressenten im Vorfeld darüber informieren, was sie sich leisten können.
  2. Nur ernsthafte Interessenten beschäftigen sich im Vorfeld mit diesem Thema. So wollen wir sicherstellen, dass die Zeit für Besichtigungen nur für diese ernsthaften Kaufinteressenten vorhanden ist.
  3. Bei „Interessenten“, die sich nur „einfach mal“ ein Objekt ansehen möchten, ist in den allermeisten Fällen kein Kaufinteresse vorhanden.
  4. Gerade wenn Nachlass-Immobilien bzw. Erbschafts-Immobilien veräußert werden sollen, legen wir sehr großen Wert auf einen gewissenhaften und seriösen Umgang mit diesen Immobilien. Hier wollen wir möglichst einen „Besichtigungstourismus“ vermeiden.
  5. Grundsätzlich wird eine Kaufabwicklung deutlich beschleunigt, wenn der Kaufinteressent im Vorfeld mit seinem Kreditinstitut seine Bonität geklärt hat.

Was wir vor der ersten Besichtigung nicht benötigen:   

  1. Eine objektspezifische Finanzierungszusage. Diese macht zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn sowie Ihnen und dem Finanzinstitut / Finanzierungsvermittler nur unnötige Arbeit.
  2. Kontoauszüge und ähnliche Dokumente. Diese gehen uns nichts an!
  3. Einen Schufa Bonitätsnachweis. Hier wird nicht bestätigt, dass Sie sich eine Immobilie zu dem angebotenen Preis leisten können.

Wie kann eine Bestätigung der Bonität aussehen?

Eine Beispielformulierung eines Kreditinstitutes:

„Finanzierungsbestätigung für: Objektbezeichnung
Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen, dass wir Sie - vorbehaltlich der Objektprüfung und der Entscheidung unserer Gremien - gerne bei Ihrem Vorhaben begleiten werden.“

Sie haben bereits eine ältere Finanzierungsbestätigung vorliegen?

Wenn die Bestätigung nicht älter als 12 Monate und mindestens den Kaufpreis abdeckt, akzeptieren wir diese gerne.

Sie benötigen keine Finanzierung?

Bitte lassen Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bank zukommen, die besagt, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um diese Immobilie zu dem Preis von XXX € zu erwerben. (Bitte keine Kontoauszüge)